Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen.

Wenn der Ausweis während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland abhanden gekommen und für die Rückreise in die Schweiz kein Ersatzausweis ausgestellt worden ist, muss der Verlust nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.

Auslandschweizerinnen und -schweizer, die im Ausland einen Ausweis verloren haben, müssen den Verlust ebenfalls einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung melden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.