Eine Ratenzahlung/Stundung für Ihre ausstehenden definitiven Gemeindesteuern können nach Prüfung bewilligt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die offenen Beträge innerhalb nützlicher Frist beglichen werden und daraus keine weiteren Steuerrückstände entstehen.
Beschreibung
Die Beantragung der Ratenzahlung/Stundung bedeutet noch keine automatische Bewilligung.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht genutzt werden kann, wenn:
für den betroffenen Steuerausstand bereits ein Betreibungsverfahren läuft
bereits schon einmal für das betroffene Steuerjahr eine Ratenzahlung / Stundung bewilligt wurde