Eine Ratenzahlung/Stundung für Ihre ausstehenden definitiven Gemeindesteuern können nach Prüfung bewilligt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die offenen Beträge innerhalb nützlicher Frist beglichen werden und daraus keine weiteren Steuerrückstände entstehen. 

Beschreibung

Die Beantragung der Ratenzahlung/Stundung bedeutet noch keine automatische Bewilligung. 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht genutzt werden kann, wenn:

  • für den betroffenen Steuerausstand bereits ein Betreibungsverfahren läuft

  • bereits schon einmal für das betroffene Steuerjahr eine Ratenzahlung / Stundung bewilligt wurde

Link Onlinedienst my.so.ch