Beschreibung

Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in in Ihrer Gemeinde registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. AMICUS stellt Ihnen daraufhin anhand der Personen-ID Logindaten für diese Datenbank zur Verfügung.

Hinweis

Die Registrierung eines Hundes kann nur auf eine natürliche, volljährige Person erfolgen (keine Ehepaaradresse etc. möglich).

Zuständigkeit

Abteilung Einwohnerdienste Ihrer Gemeinde.

Vorbedingungen

Sie halten das erste Mal einen Hund und hatten bislang noch kein AMICUS-Konto.

Link zur Registrierung Ersthundehaltung