Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihre aktuelle oder ehemalige Niederlassung nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihren Hauptwohnsitz aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in der Gemeinde bestätigen.
Die Niederlassungsbescheinigung bestätigt den Eintrag im Einwohnerregister und wird auf Verlangen ausgestellt. Das Dokument beinhaltet nebst den wesentlichsten Personendaten das Zu-bzw. Wegzugsdatum. Für eine rechtsverbindliche Bestätigung des Zivilstandes sind bei Schweizer Staatsangehörigen die jeweiligen Zivilstandsämter und bei ausländischen Staatsangehörigen die entsprechenden Konsulate zuständig. Demzufolge werden auf den Niederlassungsbescheinigungen der Gemeinden keine Zivilstandsangaben bescheinigt.
Familien-GA der SBB: Für die Beantragung oder Verlängerung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner müssen Sie das entsprechende Formular der SBB im Bestellprozess hochladen und alle Personen darin aufführen.
Die Niederlassungsbescheinigung muss nur eine Person beantragen.