Eintrag vom 9. Nov 2018
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Winterdienst
Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen, damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet ist. Fahrzeuge, die behindernd parkiert sind, werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde jede Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz entstehen können, ablehnt. Bei der Freilegung von privaten Plätzen und Eingängen darf der Schnee weder auf die Strasse noch auf das Trottoir geworfen werden. Hydranten sind unbedingt vom Schnee freizulegen. Schlittelwege: Bei guten Schneeverhältnissen werden folgende Strassen als Schlittelweg freigegeben: Reppenhaldenstrasse ab Parkplatz Schanze/ Höhliweg bis Waldrand. Die Strassen sind als Schlittelwege markiert. Wir bitten sämtliche Verkehrsteilnehmer, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter. Baukommission Kappel
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