Eintrag vom 6. Jul 2020
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Grabgaben Gemeinschaftsgrab
Die dauerhafte Schmückung des Gemeinschaftsgrabes ist nicht gestattet. Die Platzierung von Kerzen, Blumenschmuck etc. ist den Angehörigen von unmittelbaren Beisetzungen vorbehalten. Nach einer nützlichen Frist werden die Grabgaben durch den Werkhof entfernt. Wir bitten die Eigentümer, die bestehenden Blumenkisten, Kerzen und Engelsfiguren bis am Mittwoch, 8. Juli 2020 zu entfernen. Nicht abgeholte Grabgaben werden durch den Werkhof entfernt, um so Platz für die Grabgaben der Beisetzung vom Freitag, 10. Juli 2020 zu schaffen.
Wir sind uns der Kurzfristigkeit bewusst. Nicht entfernte Grabgaben können bis zum 23. Juli 2020 auf der Verwaltung der Einwohnergemeinde Kappel (Montag + Donnerstag, 08.00 - 12.00, 13.30 - 17.00 Uhr) nachträglich abgeholt werden. Nicht abgeholte Grabgaben werden nach Fristende ersatzlos entsorgt.
Wir bitten Sie, nur an Tagen wie Allerheiligen, Weihnachten o. Ä. Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab zu platzieren. Anderweitige Platzierungen sind nicht vorgesehen und werden geräumt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
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